Kommentar: SPD-Juratovic vergleicht AfD-Wähler mit Nazi-Wählern

von Alfred Fischer

Unglaublich!
Herr Juratovic ist wohl der ausschließlich für sich selbst exklusiven Meinung, daß sein derzeitiger Sitz im Deutschen Bundestag ein „Selbstläufer“ ist.
Er muß sicherlich die Wähler nicht schonen, es werden nach dieser Aussage deutlich weniger da sein, welche ihn als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag sehen wollen.
Die Aussage, die heutigen AfD-Wähler direkt mit denen der damaligen NSDAP-Wähler gleichzusetzen ist sowohl für jeden Wähler, der seine Wahl selbstverständlich und unstrittig auch weiterhin „frei und unabhängig“ treffen kann, als auch für einen demokratisch gewählten Abgeordneten ungeheuerlich und unentschuldbar.
Die Aussage Herrn Juratovics entspringt meines Erachtens keineswegs einem „hitzebedingten Aussetzers“. Sie ist der offenkundige Nachweis dafür, wie blank die Nerven der SPD-Hinterbänkler in Anbetracht dem durch aktuelle Umfragewerte bestätigten, stetig steigendem Zuspruch der Wählerschaft zur Alternative für Deutschland (AfD) liegen müssen.
Wie soll seine Aussage „daß heute niemand mehr bereit ist, für die Demokratie zu sterben“ verstanden werden? Im Extremfall gar als Aufruf zum Bürgerkrieg gegen die angeblich nicht-demokratischen und Juratovics Meinung nach ausschließlich „Rechts“ stehenden AfD Wähler, welche für ihn und leider auch weite Teile seiner Partei ausschließlich „Faschisten“ seien?
Nicht jede Meinung, welche von der derzeit vorgegebene Regierungsmeinung abweicht ist automatisch „Rechts“ und damit zu ächten. Das ist schlichtweg Demokratie und kann sehr wohl bei vorhandenem Willen durch entsprechendes Handeln der „regierenden“ Parteien korrigiert werden.
Die SPD feiert sich seit über 90 Jahren als angebliches „Bollwerk gegen rechts“ und als einzige Partei, die sich Adolf Hitler in den Weg gestellt habe. Aber genau das Gegenteil war der Fall! In seinem aufsehenerregenden Buch „Ohne SPD wäre Hitler nicht an die Macht gekommen“, (WPR-Verlag, ISBN 978-3-910087-23-1) entlarvt Bestsellerautor Michael Grandt diese Partei- und Mainstreampropaganda als eine der größten politischen Lügen der deutschen Geschichte.
Für Geschichtsinteressierte weiterhin: Bayerns Innenminister Franz Xaver Schweyer, Politiker der christlich-konservativen, nicht unbedingt im heutigen Sinne demokratischen, wohl aber strikt rechtsstaatlichen Bayerischen Volkspartei (BVP), wollte Adolf Hitler, der sich nach dessen Meinung aufführte, „als wäre er der Herr der bayerischen Hauptstadt“, am 17. März 1922 aus Bayern ausweisen. Immerhin galt er damals offiziell als „staatenlos“ registriert, wenn er auch in Wirklichkeit Österreicher war und eine Ausweisung problemlos möglich gewesen wäre. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien stimmten Schweyers Vorschlag zu. Nur einer widersprach: Ausgerechnet der Sozialdemokrat Erhard Auer (1874-1945) als Vorsitzender der SPD und Vizepräsident des bayerischen Landtages. Er führte „demokratische und freiheitliche Grundsätze ins Feld“ woraufhin die anderen Parteien letztlich nachgaben und eine Ausweisung nicht zustande kam.
Man darf durchaus darauf gespannt sein, ob und eventuell wie sich die angerufene Antidiskriminierungsstelle Heilbronn zu diesem ungeheuerlichen Vorfall äußert. Ich persönlich verspreche mir nicht viel von diesem Vorgehen. Einerseits hat die adi HN ja bekanntlich die vollumfängliche Unterstützung der örtlichen SPD („Faschingskrapfen 2023“) andererseits wird sie sich schlichtweg auf Nichtzuständigkeit berufen. Laut Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg sind ja nur äußere Merkmale, zum Beispiel das Aussehen eines Menschen, Herkunft, Religion. Armut, Krankheit oder Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Alter als Diskriminierungsgründe abschließend aufgezählt. Politische Interessen fehlen hier leider gänzlich.
Weitaus erfolgversprechender ist hier die Strafanzeige gemäß § 130 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieses Gesetz verbietet es, zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder zur Gewalt oder willkürlichen Maßnahmen gegen sie aufzurufen. Es verbietet außerdem, die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung anzugreifen, indem man sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Volksverhetzung in der Öffentlichkeit oder in einem Medium, das einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, wird hierbei härter bestraft als nicht-öffentliche Hetze.
Hilfsweise käme hier auch der seit dem 22. September 2021 neue Straftatbestand der „Verhetzenden Beleidigung“ (§ 192a StGB) in Betracht.
Mit nur einem geringen Funken Anstand im Leib wäre es für Herrn Juratovic besser, nach diesen Äußerungen das zuletzt ausschließlich über die Landesliste der SPD erhaltene Mandat im Deutschen Bundestag mit sofortiger Wirkung niederzulegen und sich für diese ungeheuerlichen Aussagen aufrichtig gegenüber allen Wählern zu schämen.
Auch seine Partei sollte einmal gründlich darüber nachdenken, ob sie durch die immerwährende, strikte Ignoranz der AfD sowie deren gesamter Wählerschaft einerseits als auch in offensichtlicher Ermangelung eigener Lösungsmöglichkeiten andererseits an der immer weiter fortschreitenden Spaltung unserer Gesellschaft nicht selbst maßgeblich beteiligt ist.
Der Gestirne Lauf und Völker Wille hält keine Macht auf Erden auf.

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